Industriegerüstbau in der ganzen Schweiz · Isufi Gerüste
Sicherheit & Qualität

Freigegeben heisst geprüft.

In der Industrie arbeiten viele Menschen gleichzeitig auf derselben Anlage. Deshalb ist nicht die schnelle Montage entscheidend, sondern die nachvollziehbare.

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SUVA-konformKontrolliert und freigegeben
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Montage inklusiveAufbau, Abnahme, Rückbau
Ganze SchweizEigenes Material und Montageteam
Kurz erklärt: Jede Gerüstanlage wird nach der Montage kontrolliert und erst danach zur Nutzung freigegeben. Geprüft werden Beläge, Seitenschutz, Bordbretter, Verankerungen, Zugänge und die Standsicherheit der gesamten Konstruktion. Während der Standzeit erfolgen periodische Kontrollen sowie zusätzliche Prüfungen nach Wetterereignissen und nach jeder Anpassung.

Was bei der Freigabe geprüft wird

  • Vollständige Beläge ohne Lücken auf jeder genutzten Lage
  • Seitenschutz aus Geländer, Zwischenholm und Bordbrett
  • Verankerungen in Anzahl, Lage und Tragfähigkeit
  • Sichere Aufstiege und, wo nötig, Treppentürme
  • Standsicherheit, Auflager und Lastverteilung
  • Kennzeichnung der zulässigen Nutzlast

Die Regel, die am häufigsten gebrochen wird

Ein Rohr stört, also wird es entfernt. Ein Belag fehlt, also wird ein Brett gelegt. Beides passiert in Werken täglich und beides hebt die Freigabe auf. Wir sagen das im Kick-off jedem beteiligten Gewerk: Fehlt etwas, genügt ein Anruf. Wir passen an, prüfen erneut und geben wieder frei. Das dauert kürzer als jede Diskussion nach einem Unfall.

Zusammenarbeit mit Ihrer Sicherheitsorganisation

Vor dem Einsatz stimmen wir uns mit Ihrer Sicherheitsfachperson ab: Unterweisung, Zutritt, Freigabescheine, Sperrzonen, Ex-Bereiche, Heissarbeiten, Notfallorganisation und Fluchtwege. Unsere Mitarbeitenden nehmen an der werksinternen Unterweisung teil und halten die betrieblichen Regeln ein.

Dokumentation

Zu jeder Anlage gehören Angaben zu Ausführung, Nutzlast und Freigabe. Bei grösseren Einsätzen dokumentieren wir zusätzlich Montage- und Rückbaufolge sowie die Kontrollen während der Standzeit. Diese Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch als Nachweis für Ihre eigene Dokumentation.

Hinweis zu Vorschriften

Massgebend sind die Bauarbeitenverordnung und die Vorgaben der Suva in der jeweils aktuellen Fassung sowie die betrieblichen Regeln des Auftraggebers. Diese Seite gibt eine Übersicht und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu Sicherheit

Wie wird eine Anlage freigegeben?
Nach der Montage wird die Anlage kontrolliert: Beläge, Seitenschutz, Bordbretter, Verankerungen, Zugänge und Standsicherheit. Erst danach darf sie genutzt werden.
Was gilt bei Veränderungen durch Dritte?
Änderungen dürfen ausschliesslich durch uns erfolgen. Wird ein Bauteil durch ein anderes Gewerk entfernt, erlischt die Freigabe und die Anlage muss erneut geprüft werden.
Wird während der Standzeit kontrolliert?
Ja, periodisch sowie nach Sturm, Schneefall und nach jeder Anpassung.
Welche Vorschriften sind massgebend?
Massgebend sind die Bauarbeitenverordnung und die Vorgaben der Suva in der jeweils aktuellen Fassung, ergänzt durch die betrieblichen Regeln des Auftraggebers.

Lieber direkt sprechen?

Wir nehmen ab, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.

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